§1 – Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen mit Stefan Kowalski – Mediendesign. Hiervon abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, sofern sie schriftlich vereinbart oder ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Die jeweiligen Leistungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schließenden Verträgen oder Aufträgen festgelegt. Mündliche Nebenabreden werden von den Parteien nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen, Zusicherungen oder Nebenabreden des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.

Angebote von Stefan Kowalski – Mediendesign sind freibleibend. Verträge, Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Stefan Kowalski – Mediendesign schriftlich bestätigt worden sind.

§2 – Vergütung

Die Vergütung für die jeweiligen Leistungen von Stefan Kowalski – Mediendesign ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder aus den gesondert abgeschlossenen Verträgen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz entscheidend.

Bei erhöhtem Serviceaufwand, der sich z.B. aus kundenspezifischen Sicherheitsbestimmungen, aufwändigen Abstimmungsprozessen oder auf Grund von Störungen, die in der Sphäre des Kunden liegen, ergibt, ist Stefan Kowalski – Mediendesign berechtigt, die hierdurch verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Vertraglich vereinbarte Vergütungen entsprechenden den am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Sätzen. Diese Sätze können durch Stefan Kowalski – Mediendesign mit einer Frist von 3 Monaten geändert werden. Im Falle einer Erhöhung der Vertragsvergütungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss jedoch spätestens einen Monat nach Erhalt der Ankündigung ausgeübt werden.

Kosten für externe Dienstleistungen, etwa Druckkosten, Kurierdienste, Filme etc. sind nicht in der Vergütung enthalten und werden separat berechnet.

Gegen Forderungen von Stefan Kowalski – Mediendesign kann der Auftraggeber nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§3 – Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Stefan Kowalski – Mediendesign ist auch berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

Nach Auftragserteilung sind 30% der Vergütung fällig, nach Abnahme von Pflichtenheft, Konzept oder Gestaltung sind weitere 30% fällig. Die Restsumme wird nach Abnahme vom Auftraggeber und dem Stellen einer Abschlussrechnung beglichen.

Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, sind die monatlichen Vergütungen jeweils im voraus am 05. Werktag des Monats, in dem die jeweilige Leistung erbracht wird, zur Zahlung fällig.

Gerät ein Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen in Verzug, so behält sich Stefan Kowalski – Mediendesign ausdrücklich ein Leistungsverweigerungsrecht vor.

Im Falle des Verzugs des Kunden kann Stefan Kowalski – Mediendesign Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Vertragsparteien sind darüber hinaus berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen. Alle Zahlungen werden zunächst auf die bisher entstandenen Kosten, die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung verrechnet.

§ 4 – Eigentumsvorbehalt und Abnahme

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von Stefan Kowalski – Mediendesign aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit den Kunden behält sich Stefan Kowalski – Mediendesign das Eigentum an den gelieferten Produkten oder Dienstleistungen vor. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde Stefan Kowalski – Mediendesign unverzüglich davon zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Eigentumsrechte von Stefan Kowalski – Mediendesign erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Produkte, die mit dem von Stefan Kowalski – Mediendesign bereitgestellten Material hergestellt werden, sind im jeweiligen Fertigungszustand Eigentum von Stefan Kowalski – Mediendesign.

Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von Stefan Kowalski – Mediendesign mit zehn Werktagen nach einer unwidersprochenen Vorlage abnahmefähiger Leistungen oder durch Nutzung durch den Auftraggeber als abgenommen.

§ 5 – Gewährleistung

Fehlerhafte Serviceleistungen sowie im Rahmen eines Servicevertrages erbrachte fehlerhafte Lieferleistungen werden nach Wahl von Stefan Kowalski – Mediendesign durch Instandsetzung nachgebessert oder ausgetauscht. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann der Kunde die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Ändert oder erweitert der Kunde eigenständig von Stefan Kowalski – Mediendesign gelieferte Produkte oder lässt er solche Änderung oder Erweiterungen durch Dritte vornehmen, erlischt jegliche Gewährleistung von Stefan Kowalski – Mediendesign.

Stefan Kowalski – Mediendesign steht nicht ein für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln oder Störungen führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen.

Die Gewährleistungsfrist für Werk- oder Lieferleistungen beträgt 6 Monate nach Lieferung und Abnahme.

Der Auftraggeber muss im Rahmen der Gewährleistung von Software gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.

Der Auftraggeber hat Stefan Kowalski – Mediendesign bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Auftraggeber hat vor einer Fehlerbeseitigung Informationen, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.

Von Stefan Kowalski – Mediendesign herausgegebene Leistungsbeschreibungen oder Spezifikationen oder Inhalte von Servicehandbüchern stellen keine Zusicherungen von Eigenschaften dar.

Beschafft oder vertreibt Stefan Kowalski – Mediendesign Produkte von dritten Herstellern oder Lieferanten, finden auf diese Beschaffungen ausschließlich die Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers Anwendung.

§ 6 – Haftung

Die Haftung von Stefan Kowalski – Mediendesign ist, soweit sich aus dem vorher stehenden nichts anderes ergibt, für entgangenen Gewinn, Mangel-Folgeschäden und sonstige mittelbare Schäden, sowie für Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluss typischerweise nicht vorhersehbar waren und für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 7– Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, Stefan Kowalski – Mediendesign in jeder Hinsicht bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung entsprechender Unterlagen, Informationen, Kennwörter, Hard- sowie Software, die Stefan Kowalski – Mediendesign benötigt, um die Leistungen zu erbringen.

Wenn Stefan Kowalski – Mediendesign im Betrieb des Kunden tätig wird, stellt der Kunde geeignete Räume und Bürokommunikationsmittel unentgeltlich zur Verfügung. Im Falle der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten hat der Kunde für die Mehrkosten, die Stefan Kowalski – Mediendesign durch Mehrarbeit oder Verzögerungen entstehen, zu entrichten. Im Falle einer erheblichen Verletzung der Mitwirkungspflichten ist Stefan Kowalski – Mediendesign berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Stefan Kowalski – Mediendesign ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegenden Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Stefan Kowalski – Mediendesign trägt Sorge dafür, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen. Stefan Kowalski – Mediendesign ist weiterhin berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Falle gewährleistet Stefan Kowalski – Mediendesign als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung von Stefan Kowalski – Mediendesign an.

§ 8 – Abtretung von Rechten“

Stefan Kowalski – Mediendesign behält grundsätzlich alle Vertriebs- und Schutzrechte an Gestaltungen, Software und Ideen. Die Übertragung von Rechten ist jeweils Teil eigener schriftlicher Vereinbarungen.

Alle Entwürfe, elektronische Dokumente und EDV-Programme unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarten Nutzungsarten und- zwecke verwendet werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt als Zweck der vom Auftraggeber bei Vertragsschluss kenntlich gemachte Zweck. Jede weiter gehende Nutzung ist nur nach schriftlicher Einwilligung von Stefan Kowalski – Mediendesign gestattet.

Die Entwürfe oder elektronischen Dokumente oder Programme dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Jeder Verstoß berechtigt Stefan Kowalski – Mediendesign eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen, ohne weitere Ansprüche auszuschließen.

Stefan Kowalski – Mediendesign räumt dem Kunden ein zeitlich begrenztes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an Schutzrechten Dritter, die im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages entstehen, ein, sofern dies zwingend nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages erforderlich ist.

Eine Übertragung derartiger Rechte, Leistungen und Produkte auf Dritte kann nur mit Zustimmung von Stefan Kowalski – Mediendesign gegen eine angemessene Vergütung erfolgen.

Vorschläge, welche Stefan Kowalski – Mediendesign den Kunden unterbreitet, dürfen ohne schriftliche Zustimmung durch Stefan Kowalski – Mediendesign nicht von anderen Dienstleistern des Kunden erbracht werden, wenn sie das Leistungsspektrum von Stefan Kowalski – Mediendesign betreffen.

Leistungen von Stefan Kowalski – Mediendesign dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weiter gegeben werden. Das betrifft insbesondere Gestaltungs- und Programmierleistungen, Anwendungen und Produkte an fremde Dritte ohne Abschluss eines Vertrages mit Stefan Kowalski – Mediendesign, der dies regelt.

§ 9 – Veröffentlichung von Leistungen

Der Auftraggeber wird vor allem die rechtliche, insbesondere die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen prüfen. Stefan Kowalski – Mediendesign wird eine externe Prüfung nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers veranlassen.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Stefan Kowalski – Mediendesign berechtigt ist, den Zugriff auf die Daten des Auftraggebers für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Auftraggeber nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente und Informationen ist.

Für den Fall, dass der Auftraggeber Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, ist Stefan Kowalski – Mediendesign berechtigt, sofort den Zugriff zu den entsprechenden Inhalten zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder Staaten des Veröffentlichungsraumes verstoßen könnten. Dem Auftraggeber ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.

Entwickelt oder bearbeitet Stefan Kowalski – Mediendesign für den Auftraggeber elektronisch verfügbare Produkte, dürfen diese nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Auftraggeber Stefan Kowalski – Mediendesign unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro).

Stefan Kowalski – Mediendesign ist nicht verpflichtet, die Veröffentlichungen des Auftraggeber auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 9.4 unzulässig sind, ist Stefan Kowalski – Mediendesign berechtigt, die elektronische Veröffentlichung zu sperren. Stefan Kowalski – Mediendesign wird den Auftraggeber unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

§ 10 – Verschwiegenheitspflicht“

Beide Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt unabhängig von der Form der übermittelten Informationen (mündlich, schriftlich, bildlich, digital, Muster etc.). Keine der Parteien darf der Geheimhaltung unterliegende Informationen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der jeweils anderen Partei an Dritte weitergeben.

Als Dritte gelten nicht Mitarbeiter von Stefan Kowalski – Mediendesign oder Unternehmen, derer sich die Stefan Kowalski – Mediendesign zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bedient. Diese müssen jedoch über die Geheimhaltungsverpflichtung informiert werden und sich verpflichten, die Informationen ebenfalls vertraulich zu behandeln, sie nicht weiterzugeben und zu keinem anderen als dem genannten Zweck zu verwenden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, von Stefan Kowalski – Mediendesign zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages erhaltene vertrauliche Informationen wie Passwörter oder sonstige explizit als vertraulich ausgezeichnete Informationen streng geheim zu halten.

Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Auftraggeber ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber Stefan Kowalski – Mediendesign bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient.

Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Auftraggebers verwenden, gelten gegenüber Stefan Kowalski – Mediendesign widerlegbar als vom Auftraggeber für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt.

Sollten infolge Verschuldens des Auftraggebers Dritte durch Missbrauch der vertraulichen Informationen Leistungen von Stefan Kowalski – Mediendesign nutzen, haftet der Auftraggeber gegenüber Stefan Kowalski – Mediendesign auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisse hinaus zwischen den Parteien fort.

§ 11 – Allgemeines

Erfüllungsort ist der Sitz von Stefan Kowalski – Mediendesign. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Sigmaringen. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden,insbesondere Zusicherungen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzichtauf dieses Schriftformerfordernis.

Stand: Mai 2011